Die ersten,
wichtigen Schritte
im Trauerfall

Die Trauer ist oft so überwältigend, dass man keinen klaren Gedanken fassen kann. Umso wichtiger ist es zu wissen, was im Trauerfall erledigt werden muss, damit alles seinen Gang geht, denn Sie unterliegen der gesetzlichen Totenfürsorgepflicht.

Ist Ihr Angehöriger zu Hause gestorben, muss als Erstes ein Arzt verständigt werden. Sollten Sie Ihren Hausarzt nicht erreichen, wählen Sie die Rufnummer des ärztlichen Notdienstes 116 117. Nur ein Arzt kann den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Ist Ihr Angehöriger in einem Krankenhaus oder Alten- bzw. Pflegeheim gestorben, übernimmt das Personal der Einrichtung die Verständigung des Arztes.

Ein Anruf bringt Entlastung

Im Anschluss sind wir für Sie da. In Baden-Württemberg muss ein Verstorbener innerhalb von 36 Stunden zu einem Bestatter oder in ein Krematorium überführt werden. Drei Tage nach Eintritt des Todes muss das zuständige Standesamt informiert werden.

Wir übernehmen gerne die weiteren Schritte für Sie. Dafür benötigen wir einige Unterlagen des Verstorbenen. Sollten die Dokumente nicht vorliegen, helfen wir Ihnen bei deren Beschaffung.

Wichtige Dokumente

Personalausweis

Bei Verheirateten die Heiratsurkunde

Bei Ledigen die Geburtsurkunde

Bei Geschiedenen die Heiratsurkunde und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil

Bei Verwitweten die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehepartners

Krankenversicherungskarte

Renten- oder Pensionsnummer(n)

Unterlagen zur Bestattungsvorsorge und Grabdokumente (falls vorhanden)